Berufsrahmenqualifikation für Biologisch-technische Assistenten (BTA), Stand 2011/2012

erarbeitet und verabschiedet vom VBTA und AK-BTA

Vorwort

 

Ziel der Ausbildung zur Biologisch-technischen Assistentin und zum Biologisch-technischen
Assistenten ist die Qualifikation zu verantwortungsbewusster Planung und Bearbeitung
experimenteller Fragestellungen in den komplexen Biowissenschaften.
Das Tätigkeitsprofil der Biologisch-technischen Assistentinnen und Assistenten umfasst biologische
und chemisch-technische Verfahren. Die Biologisch-technischen Assistentinnen und Assistenten
besitzen fortgeschrittene Kenntnisse von den Bio- und Lebenswissenschaften, die sie befähigen die
rasant entwickelnden Veränderungen im fachlichen und rechtlich organisatorischen Bereich zu
berücksichtigen. Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse werden laufend aktualisiert und
selbständig mit geeigneten Mitteln erschlossen. Das zeigt Lernfähigkeit, Flexibilität und
Entscheidungsfähigkeit, die über die Ausbildung der Biologisch-technischen Assistentinnen und
Assistenten hinaus wirken.
Biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten beachten die neuesten Belange der
Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, die Regeln für eine gute Laborpraxis und den
wirtschaftlichen Einsatz der Arbeitsmittel. Sie verfügen über das Wissen der gesetzlichen
Grundlagen des Tierschutzgesetzes, Gentechnikgesetzes und anderer Regelungen.
Biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten lösen selbstständig technische und
organisatorische Aufgaben. Sie planen und führen Experimente eigenständig durch. In der Regel
geschieht dies verantwortlich in einem kontrollierten Funktions- und Aufgabenbereich eines
Expertenteams. Innerhalb einer solchen Arbeitsgruppe sind Konfliktlösungsbereitschaft und soziales
Verhalten die Voraussetzung, um Ziele zu reflektieren und selbstgesteuert Konsequenzen für die
Arbeitsprozesse zu ziehen.
Biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten können über biologische Mechanismen und
Konzepte fundiert diskutieren und fachübergreifend mit modernen Medien darstellen.
Die praktischen Lerninhalte sollen 50% der Ausbildungsstunden nicht unterschreiten und werden
von den entsprechenden fachtheoretischen Unterrichtseinheiten begleitet. Je nach
Ausbildungsschwerpunkt (z.B. Biochemie, Biotechnologie, Molekularbiologie) kann an den
verschiedenen Schulen ein höheres Niveau in entsprechenden Bereichen der Ausbildung erreicht
werden.
Dieses Ausbildungsprogramm wurde vom Arbeitskreis Biologisch-technische Ausbildung des
Verbandes Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) und dem Verband
biologisch-technischer Assistenten (VBTA) erarbeitet und auf der 28. Fachdidaktiktagung am
27.09.2012 in Idstein einvernehmlich verabschiedet.

Gez. Dr. Hartmut Böhm, Vorsitzender AK-BTA

Gez. Thomas Wittling, 1. Vorsitzender VBTA